Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt steuerlich absetzen - in Höhe von bis zu 1.200 Euro jährlich. Konkret können Sie die Arbeitskosten, also die Dienstleistung des Handwerkers geltend machen.
Die Materialkosten können Sie nicht absetzen.
Im Detail: Der Dienstleistungsanteil der Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000 Euro jährlich absetzbar und wird zu maximal 20% durch das Finanzamt erstattet (= 1.200 Euro).
Wichtig: Der Posten Lohnkosten (die Dienstleistung) muss in der Handwerksrechnung extra ausgewiesen werden, damit das Finanzamt die Kosten anerkennt.
Bereiche: Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Dienstleistungskosten folgender Leistungen:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
Weitere Voraussetzungen:
Berechtigte: Eigentümer von Wohnraum sowie Mieter, wenn die Maßnahmen im Privathaushalt durchgeführt werden
- Arbeits- und sonstige Kosten sollten auf der Rechnung getrennt aufgeführt sein
- Der Rechnungsbetrag muss bereits überwiesen sein
- Zahlungsbeleg wird mit eingereicht
- Ausnahmen: Wurden die Handwerkerkosten als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder Sonderausgaben
bereits geltend gemacht, ist keine Einreichung möglich
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